Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für viele Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig geworden.
Sollte es zu Fehlern im Datenschutzmanagement kommen, müssen diese gemeldet werden. Auch mit Bußgeldern sind schnell sehr hohe Summen erreicht.